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   LSG Baden-Württemberg, 10.05.2000 - L 5 Ka 1050/99   

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LSG Baden-Württemberg, 10.05.2000 - L 5 Ka 1050/99 (https://dejure.org/2000,60695)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2000 - L 5 Ka 1050/99 (https://dejure.org/2000,60695)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - L 5 Ka 1050/99 (https://dejure.org/2000,60695)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Da dieser dazu keine einschlägige Bestimmung erhält (§ 14 Abs. 5 betrifft nur den Zahlungsverzug), verjährt der Anspruch in vier Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist (vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2000 - L 5 Ka 1050/99, juris; Freudenberg in jurisPK-SGB V, 2. Auflage 2012, § 85 SGB V Rn. 48).
  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 60/13

    Höhere Gesamtvergütung und Einbehalt zum Zweck der Anschubfinanzierung

    Wo dieser keine einschlägige Bestimmung enthält, verjährt der Anspruch in vier Jahren nach Ende des Kalenderjahrs, in dem er entstanden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2000 - L 5 Ka 1050/99, juris; Freudenberg in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 85 SGB V Rn. 48; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, § 85 Rn. 119).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 115/12
    Enthält dieser - wie im vorliegenden Fall - keine diesbezüglichen Regelungen, verjähren die Ansprüche in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 1 S 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2000 - L 5 Ka 1050/99; LSG Hamburg vom 20. Mai 2015 - L 5 KA 1/14 - beide juris; Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand: November 2015, § 85 Rn 119).
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